Studienberatung Produktentwicklung
Ansprechpartner
Herzlich willkommen auf der Website der Studienberatung Produktentwicklung im Maschinenbau und Wirtschaftsingenieurwesen an der RWTH Aachen. Wir beraten Sie gerne bei inhaltlichen Fragen rund um das Berufsfeld der Produktentwicklung und helfen bei Studienplanänderungen.
Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie in unseren FAQ. Sollten darüber hinaus Unklarheiten bestehen, zögern Sie nicht sich mit uns in Verbindung zu setzen.
Ihre Anträge können Sie gerne online per E-Mail einreichen.
FAQ
Wann und wo hat die Studienberatung Sprechstunde ?
Melden Sie sich mit Ihren Anliegen gerne per E-Mail bei uns. Für ein persönliches Gespräch in der Eilfschornsteinstraße 18 vereinbaren Sie bitte einen Termin.
Wie plane ich meinen Praktikumsvortrag?
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Terminvereinbarung:
Frau Angelika Seves
E-Mail: angelika.seves@imse.rwth-aachen.de
Tel.: +49 241 80 27341 -
Vortragsort:
Center for Wind Power Drives der RWTH Aachen (CWD)
Campus Boulevard 61, 52074 Aachen
Seminarraum 001 -
Informationen für die Vorbereitung Ihres Vortrages
1) Vortragszeit: max. 10 Minuten
2) Präsentation.
- PowerPoint im .ppt/.pptx-Format mit 8 bis 10 Folien
- Schwerpunkt auf den eigenen Tätigkeiten die Firmenvorstellung soll kurz gehalten werden, so dass der Fokus auf dem Fachpraktikum liegt - 3) Klare Gliederung
1. Problemstellung
2. Lösungsansatz
3. Durchführung
4. Bewertung - Die Vorträge werden von Herrn Dr. Oliver Weber abgenommen.
- Bitte bringen Sie den Praktikumsbogen zum Vortrag mit.
Wie reiche ich eine Studienplanänderung ein?
Ausführliche Informationen zu Studienplanänderungen finden Sie hier: Studienplanänderung
Was gibt es bei der Planung meines Auslandsstudienaufenthaltes zu beachten?
Möchten Sie Veranstaltungen im Ausland besuchen und sich Ihre Leistungen anerkennen lassen, muss eine Studienplanänderung vor Ablegen der Prüfung im Ausland eingereicht werden. Dazu sollen eine ausführliche und glaubhafte Inhaltsübersicht der Fächer und eine Begründung für die Wahl der Fächer vorgelegt werden. Genauere Informationen stellt die Auslandsstudienberatung der Fakultät zur Verfügung.
Hinweise:
- Bei Fragen, die nicht den Inhalt, sondern zum Beispiel den Stundenumfang der Prüfung angehen, hilft die Fachstudienberatung der Fakultät.
- Bei der Anmeldung der Prüfung muss der genehmigte Antrag beim zentralen Prüfungsamt, kurz ZPA, vorgelegt werden.
Wie melde ich meine Abschlussarbeit der Vertiefungsrichtung "Produktentwicklung" an?
- Zulassung zur Bachelorarbeit durch das ZPA ausfüllen lassen
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Ausgabe des Themas
- Eintragung der Themenstellung und Zeitplanung der Arbeit (Rücksprache mit der betreuenden Person)
- Einholen aller notwendigen Unterschriften (Assistent*in des Instituts, ggf. extern betreuende Person und Professor*in des Instituts)
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Einreichen des
Erfassungsbogens
bei der Studienberatung am MSE zur Genehmigung der Abschlussarbeit durch den Berufsfeldbetreuer
- Schicken Sie Ihren Erfassungsbogen digital an die Studienberatung.
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Weiterleitung des Erfassungsbogens durch das MSE an das ZPA (oder Prüfungsausschuss bei externen Arbeiten)
- Alternativ: Persönliche Abholung des unterschriebenen Erfassungsbogens in der Sprechstunde der Studienberatung (bitte um Mitteilung bei Abgabe am MSE).
Welche Richtlinien zur Betreuung externer Arbeiten gibt es?
Weiterführende Informationen zur Betreuung externer Arbeiten finden Sie hier: Richtlinien externe Arbeiten
Wo finde ich weitere Anlaufstellen und Informationsquellen zu meinem Studium?
Die Fachstudienberatung Maschinenbau der Fakultät für Maschinenwesen behandelt alle grundsätzlichen Studienangelegenheiten.
Die Fachschaft Maschinenbau ist eine studentische Interessenvertretung, dort findet man Informationsmaterial zu den einzelnen Vertiefungsrichtungen.
Das ZPA ist für die Prüfungsverwaltung zuständig.
Ich studiere den Studiengang Entwicklung und Konstruktion, an wen kann ich meine Fragen richten?
Der Studiengang Entwicklung und Konstruktion läuft aus und wird durch den Studiengang Produktentwicklung ersetzt. Stellen Sie Ihre Fragen also gerne uns.
Ich möchte ein Fach aus dem Wahlpflichtbereich im Bachelor wählen, welches mehr Credit Points hat als erforderlich. Kann ich mir diese überzähligen Credit Points anrechnen lassen?
Nein, überzählige Credit Points verfallen ersatzlos.
Ich habe an einer anderen Hochschule einen Bachelor-Studiengang absolviert und möchte nun den Master-Studiengang „Produktentwicklung“ studieren...
Einige Pflichtveranstaltungen des Master-Studiengangs bauen laut Modulbeschreibung der Studienordnung auf dem Wissen aus Fächern des Bachelor-Studiengangs mit Berufsfeld Produktentwicklung auf. Diese Fächer sind jedoch nicht Bestandteil des Wahlbereichs des Master-Studiengangs. Kann ich über eine Studienplan-Änderung diese Fächer als Wahlfächer belegen?
Ja. Der Wahlbereich des Master-Studiengangs kann prinzipiell mit Hilfe einer Studienplan-Änderung auf andere Fächer ausgeweitet werden. Sollten jedoch Fächer belegt werden, die mehr Credit Points beinhalten als für den Wahlbereich erforderlich, so verfallen diese ersatzlos.
In der Veranstaltung "Maschinengestaltung I" kann ich sogenannte Bonuspunkte für die abschließende Klausur sammeln. Gelten meine erworbenen Bonuspunkte über das aktuelle Semester hinaus?
Nein. Die Bonuspunkte der Veranstaltung „Maschinengestaltung I" können nur in demjenigen Semester, in welchem sie erworben wurden, für die entsprechende Prüfung genutzt werden. Danach verfallen sie ersatzlos.
Für „Grundlagen der Produktentwicklung“ ist in der Modulbeschreibung der Prüfungsordnung als Voraussetzung die Veranstaltung „Maschinengestaltung II/III“ aufgeführt. Ich habe die Voraussetzung bisher nicht erfüllt, kann ich GP trotzdem besuchen?
Ja. Die Veranstaltung „Maschinengestaltung II/III“ ist keine formelle Voraussetzung, um die Veranstaltung „Grundlagen der Produktentwicklung“ besuchen bzw. die Klausur schreiben zu können. Da die Inhalte der Veranstaltungen aufeinander aufbauen, wird seitens des MSE jedoch angeraten, die beschriebene Reihenfolge einzuhalten: Erst Maschinengestaltung II/III, dann Grundlagen der Produktentwicklung.
Ich habe die Prüfung zur Veranstaltung „Maschinengestaltung I“ zum 2. Mal nicht bestanden. Aufgrund einer Erkrankung konnte ich an der mündliche Ergänzungsprüfung nicht teilnehmen. Kann ich einen neuen Termin in der nächsten Prüfungsphase beantragen?
Nein. Die mündliche Ergänzungsprüfung nach dem ersten Wiederholungsversuch der schriftlichen Prüfung ist eine reine Kulanz des MSE und offiziell nicht in der Prüfungsordnung vorgesehen. Das zentrale Prüfungsamt hat daher entschieden, dass diese Prüfung nur unmittelbar im Zusammenhang mit dem schriftlichen Wiederholungsversuch abgelegt werden kann. Die einzige Ergänzungsprüfung, die laut Prüfungsordnung verbindlich vorgeschrieben ist, ist die mündliche Ergänzungsprüfung nach dem zweiten schriftlichen Wiederholungsversuch. Stand: 17 Oktober 2013
Ich habe bereits Vertiefungsklausuren im Bereich Produktentwicklung geschrieben. Nun möchte ich jedoch in ein anderes Berufsfeld wechseln. Ist ein solcher Wechsel möglich? Können absolvierte Wahlfächer im neuen Berufsfeld angerechnt werden?
Der Wechsel eines Berufsfeldes muss zwischen dem Studierenden und dem zentralen Prüfungsamt, kurz ZPA, fallspezifisch verhandelt werden.
Ich studiere Wirtschaftsingenieurwesen mit Fachrichtung Maschinenbau und möchte eine Studienplanänderung beantragen. Muss ich meinen Antrag in der Studienberatung des MSE einreichen?
Die Studienberatung des MSE ist für die inhaltliche Prüfung von Studienplanänderungsanträgen des Bachelorstudiengangs Wirtschaftsingenieurwesen „Produktentwicklung“ sowie des Masterstudiengangs Wirtschaftsingenieurwesen „Produktentwicklung“ zuständig. Studienplanänderungsanträge anderer Vertiefungsrichtungen sind an den jeweiligen Studienbetreuer zu stellen.